Teilnahme- und Vergütungsbedingungen
Öffentliche Programmbeschreibung · Stand 2026-10-31. Die persönliche Vereinbarung nennt den konkreten Vertragspartner, die freigegebenen Bereiche und Ihre Konditionen. Sie wird vor Aktivierung gesondert bestätigt und kann im Portal heruntergeladen werden.
1. Teilnahme und Vertragspartner
Die Registrierung ist kostenlos und zunächst eine Anfrage an das CUDOK-Team. Ein Vertrag entsteht erst durch die gesonderte Annahme der persönlichen Vereinbarung mit dem darin benannten Berater. Teilnahme ab 18 Jahren und nach individueller Prüfung von Tätigkeit, Vergütungsmodell und erforderlichen Erlaubnissen. Kein Kauf, kostenpflichtiger Beitritt oder Plattformabo als Teilnahmebedingung.
2. Öffentliche Standardkonditionen
12 % bei Immobiliengeschäften; 15 % bei Versicherungs- und Finanzdienstleistungen ausschließlich im individuell freigegebenen Tätigkeits- und Produktumfang. Grundlage ist die tatsächlich vereinnahmte eigene Netto-Courtage/-Provision des Beraters ohne Umsatzsteuer und nach externen Provisionsanteilen. Kein Anteil am Immobilienpreis, Darlehen, Anlagebetrag oder Versicherungsbeitrag. Individuell können ein fester Betrag pro berechtigtem Lead, ein anderer Erfolgsanteil oder beide Modelle vereinbart werden.
3. Erlaubnisse und Tätigkeitsgrenzen
Eine erfolgsabhängige Immobilienvergütung ist nicht pauschal für jeden erlaubnisfreien Tippgeber zulässig. Vor Beginn sind die erforderliche Erlaubnis oder die rechtliche Zulässigkeit des konkreten Modells fachkundig zu prüfen und beim Berater zu dokumentieren. Reine Tippgeber stellen nur Kontakte her. Sie beraten nicht zu Produkten, empfehlen keine konkrete Kapitalanlage, nehmen keine Anträge oder Finanzierungsunterlagen auf und verhandeln oder vermitteln keine Verträge. Die Freigabe eines Bereichs ist keine pauschale Zulassung sämtlicher Finanzprodukte.
4. Versicherungen
Keine Selbstempfehlungen und keine unmittelbare oder mittelbare Weitergabe der Vergütung an Versicherungsnehmer, versicherte Personen oder Bezugsberechtigte. Der Berater prüft die konkrete Konstellation, seine Vertriebsvereinbarungen und das Sondervergütungs- und Provisionsabgabeverbot vor einer Freigabe.
5. Zuordnung und berechtigte Kontakte
Interessenten öffnen den persönlichen Link oder QR-Code und stellen ihre eigene Kontaktanfrage. Die beim Eingang zuerst gespeicherte Zuordnung je Berater, Geschäftsbereich und E-Mail bleibt bei Dubletten bestehen. Ein späterer Linkaufruf überschreibt diese nicht. Keine allgemeine Cookie-Laufzeit, kein geräteübergreifendes Tracking und keine nachträgliche Vergütungszusage für unzuordenbare Anfragen. Bestehende, fingierte, fremde oder selbst empfohlene Kontakte begründen keinen Anspruch. Streitige Zuordnungen werden anhand dokumentierter Eingänge vom Berater geprüft.
6. Prüfung, Fälligkeit und Storno
Ein Lead wird erst nach bestätigter Berechtigung vergütet. Eine Erfolgsvergütung setzt den tatsächlich erhaltenen eigenen Provisionsbetrag und dokumentierte Freigabe voraus. Die Zahlung erfolgt direkt durch den Berater innerhalb von 30 Tagen nach vollständiger, prüffähiger Abrechnung. Keine garantierten Einnahmen oder zugesicherte Abschlussquote. Bei Storno entfällt die betroffene Erfolgsvergütung; bereits gezahlte Beträge und etwaige Rückforderungen klären die Vertragsparteien. Zahlungs- und Änderungshistorien bleiben nachvollziehbar.
7. 25 Euro für direkte Partnerwerbung
Für einen neu geworbenen, berechtigten Partner beträgt die öffentliche CUDOK-Einmalprämie 25 Euro. Sie wird erst freigegeben, wenn dieser Partner seinen Zugang aktiviert und sein erstes erfolgreiches Geschäft über das Programm mit tatsächlichem Provisionseingang beim Berater nachgewiesen ist. Anmeldung, Aktivierung oder ein Lead allein reichen nicht. Nur eine Prämie pro neuem Partner; keine Selbstwerbung, bestehenden Partner oder weiteren Empfehlungsebenen. Vor einer dokumentierten Zahlung wird der Geschäftsnachweis erneut geprüft. Bei Storno wird die Auszahlung gesperrt beziehungsweise eine bereits erfolgte Zahlung zur Klärung gekennzeichnet.
8. Zulässige Werbung
Eigene Websites, redaktionelle Inhalte und eigene Social-Media-Beiträge sind unter Beachtung der Plattformregeln zulässig. Werbung muss deutlich als Werbung beziehungsweise Empfehlung mit Vergütung erkennbar sein. Persönliche Nachrichten, E-Mail, Telefon und Messenger nur bei rechtlich zulässiger Kontaktaufnahme; kein Spam, keine fremden Kontaktlisten. Keine Einkommensgarantien, irreführenden Produktversprechen, Markenrechtsverletzungen, Cookie-Stuffing oder künstlichen Leads. Marken-Keyword-Anzeigen, Rabatt-/Cashback-Angebote und abweichende Werbeaussagen benötigen vorab eine ausdrückliche Freigabe des Beraters.
9. Kampagnenwidgets
Persönliche Werbekacheln können per iframe auf eigenen Websites eingebunden werden. Es werden dabei keine Tracking-Cookies oder Werbepixel gesetzt; technisch erfolgt jedoch eine Verbindung zu affiliate.beratercockpit.immo. Die einbindende Website prüft ihre Rechtsgrundlage, erforderliche Hinweise und gegebenenfalls Einwilligungen. Kontaktanfragen werden erst auf der Beraterseite gestellt. Widgets ersetzen keine persönliche Tätigkeits- oder Kampagnenfreigabe.
10. Datenschutz und Einwilligung
Keine Kundendaten oder Gesundheits-, Vertrags- und Finanzunterlagen in die Partnerregistrierung eingeben. Interessenten übermitteln ihre Daten selbst und wählen den gewünschten Kontaktweg. Tippgeber sehen nur freigegebene, reduzierte Vorgangsinformationen. Ein Werber erhält keine Kundendaten oder Geschäftsdetails des geworbenen Partners. Es werden durch dieses Programm keine Drittanbieter-Netzwerkpixel eingesetzt. Einzelheiten zu Verantwortlichen, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Betroffenenrechten und Speicherfristen stehen in den verlinkten Datenschutzhinweisen.
11. Umsatzsteuer und Abrechnungsnachweise
Die umsatzsteuerliche Einordnung richtet sich nach der tatsächlich erbrachten Leistung und dem Status des Tippgebers. Versicherungs- und Finanzempfehlungen sind nicht automatisch steuerfrei; konkrete Vermittlungs- oder Nachweisleistungen können befreit sein. Allgemeine Werbung und Partneranwerbung sind gesondert zu beurteilen. Vor Zahlungsdokumentation sind Steuerstatus, vereinbarte Netto-/Bruttobasis und ein vollständiger Abrechnungsbeleg zu prüfen. Gutschriften setzen eine vorherige Vereinbarung voraus. Die Prozentbasis Nettocourtage entscheidet nicht allein über die Umsatzsteuer der Tippgebervergütung. Bestehende Verträge werden nicht rückwirkend geändert. Es besteht keine pauschale Pflicht zur Vorlage einer USt-ID oder Finanzamtsbescheinigung. Steuerangaben und erforderliche Kennungen gehören auf den Abrechnungsbeleg; keine private Steuer-ID oder vollständigen Steuerbescheide im öffentlichen Formular. Änderungen des Steuerstatus sind dem Berater unverzüglich mitzuteilen.
12. Steuern, Änderungen und Beendigung
Gewerbliche, steuerliche und gegebenenfalls arbeitsvertragliche Pflichten sind eigenverantwortlich zu prüfen; Vergütungen sind nicht pauschal steuerfrei. Persönliche Konditionen werden vor Beginn bestätigt und für eingehende Vorgänge gespeichert. Neue Standards überschreiben bestehende Vereinbarungen nicht. Änderungen gelten erst nach gesonderter Annahme für neue Vorgänge. Teilnahme ohne Mindestlaufzeit per Nachricht an den benannten Berater beendbar; berechtigt entstandene Ansprüche bleiben nach den vereinbarten Bedingungen bestehen. Bei Missbrauch können Werbelinks gesperrt und offene Vorgänge geprüft werden.
Rolle der Plattform
BeraterCockpit stellt ausschließlich die technische Plattform bereit. Vergütungsvereinbarung, Prüfung, Abrechnung und Zahlung erfolgen ausschließlich zwischen dem benannten Berater und dem Tippgeber. Allein der Berater schuldet eine vereinbarte Tippgebervergütung. BeraterCockpit wird weder Vergütungsschuldner noch Zahlstelle, Treuhänder oder Inkassodienstleister und übernimmt keine Zahlungs- oder Ausfallgarantie. Die gesetzlichen Pflichten und die Haftung des Plattformbetreibers für seine eigenen Leistungen bleiben unberührt.